Fahrerlaubnis für Anhänger
Klasse BE/Klasse 3
Führerscheininhaber der „alten“ Klasse 3 und Klasse BE dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Anhänger mit Tandem-Achser) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Klasse B
Führerscheininhaber mit der Klasse B dürfen Anhänger mit einer Gesamtmasse bis zu 750 kg an ihr Fahrzeug hängen. Bei Anhänger mit einer Gesamtmasse über 750 kg darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bzw. die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger in Summe nicht größer als 3,5t sein.
Die richtige Fahrerlaubnis
Nach der Neuregelung des Fahrerlaubnisrechts und der Einführung des EU-Führerscheins ist das Fahren mit Anhänger nicht mehr für jedermann möglich. Gerade Fahrer mit der neuen europäischen Führerscheinklasse B dürfen ohne die Anhänger-Zusatzberechtigung (Klasse E) nicht an jedes beliebige Zugfahrzeug einen Anhänger anbringen.
Folgende zwei Bestimmungen müssen beachtet werden, wenn die Fahrerlaubnis des Fahrers nur die europäische Führerscheinklasse B ausweist:
- Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist auf 750 kg beschränkt.
- Weist der Anhänger ein Gesamtgewicht von mehr als 750 kg aus:
- Darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer sein als das Leergewicht des zu ziehenden PKWs sein.
- Das zulässige Gesamtgewicht von PKW und Anhänger darf nicht mehr als 3,5 Tonnen aufbringen.
100 km/h Regelung für Kfz-Anhänger auf Autobahnen
Grundsätzlich gilt für Fahrten mit dem Anhänger eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80km/h. Wer allerdings mit dem Anhänger 100km/h möchte, muss sich an bestimmte Regelungen halten:
Folgende technische Voraussetzungen müssen Sie bzw. Ihr Fahrzeug erfüllen:
- Ihr Fahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein
- Das zulässige Gesamtgewicht des Autos darf maximal 3,5 t betragen
- Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
- Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und müssen wenigstens den Geschwindigkeitsindex l (=120 km/h) aufweisen
- Die Bereifung des Anhängers muss jünger als 6 Jahre sein
Maximale zulässige Gesamtmasse des Anhängers
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf keinen der folgenden drei Werte übersteigen
- die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges
- die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges
- das Produkt aus X und Leergewicht Zugfahrzeug ( X * Leergewicht Zugfahrzeug)
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
| Technische Ausrüstung des Anhängers | ||
| Ohne Bremse und hydraulische Stoßdämpfer | Mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern | |
| Wohnwagen | Andere Anhänger | |
| 0,3 | 0,8 bzw. 1,0* | 1,1 bzw. 1,2* |
Die mit * (Sternchen) versehenen Werte dürfen verwendet werden, wenn
- der Anhänger mit einer geeigneten Kuppelung mit Stabilisierungseinrichtung oder
- der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
- das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (in der Zulassungsbescheinigung auffindbar)
ausgerüstet ist.








