Führerscheinregelung für Anhänger

Fahrerlaubnis für Anhänger

Klasse BE/Klasse 3
Führerscheininhaber der „alten“ Klasse 3 und Klasse BE dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Anhänger mit Tandem-Achser) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

Klasse B
Führerscheininhaber mit der Klasse B dürfen Anhänger mit einer Gesamtmasse bis zu 750 kg an ihr Fahrzeug hängen. Bei Anhänger mit einer Gesamtmasse über 750 kg darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bzw. die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger in Summe nicht größer als 3,5t sein.

Die richtige Fahrerlaubnis
Nach der Neuregelung des Fahrerlaubnisrechts und der Einführung des EU-Führerscheins ist das Fahren mit Anhänger nicht mehr für jedermann möglich. Gerade Fahrer mit der neuen europäischen Führerscheinklasse B dürfen ohne die Anhänger-Zusatzberechtigung (Klasse E) nicht an jedes beliebige Zugfahrzeug einen Anhänger anbringen.

Folgende zwei Bestimmungen müssen beachtet werden, wenn die Fahrerlaubnis des Fahrers nur die europäische Führerscheinklasse B ausweist:

  • Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist auf 750 kg beschränkt.
  • Weist der Anhänger ein Gesamtgewicht von mehr als 750 kg aus:
    • Darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer sein als das Leergewicht des zu ziehenden PKWs sein.
    • Das zulässige Gesamtgewicht von PKW und Anhänger darf nicht mehr als 3,5 Tonnen aufbringen.

100 km/h Regelung für Kfz-Anhänger auf Autobahnen
Mit folgenden Voraussetzungen dürfen Kfz-Anhänger auf Autobahnen 100 km/h schnell fahren:

  • Ungebremste und gebremste Anhänger ohne hydraulische Schwinungsdämpfer
    Voraussetzung: Reifen müssen jünger als 6 Jahre sein und mit mind. Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) gekennzeichnet sind.
  • Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers = Leergewicht des Zugfahrzeugs x 0,3
  • Gebremste Anhänger
    Voraussetzung:
    • Zulässiges Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner bzw. gleich der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs sein
    • Zulässiges Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner/gleich der zulässigen Anhängerlast sein
    • Einbau von hydraulischen Schwingungsdämpfern
    • Reifen müssen jünger als 6 Jahre und mit Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) gekennzeichnet sein
  • Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers = Leergewicht des Zugfahrzeuges x 1,1
  • Gebremste Anhänger mit Stabilisierungseinrichtung (Antischlingerkupplung)
    Voraussetzung:
    • Zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner/gleich der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs sein
    • Zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner/gleich der zulässigen Anhängerlast sein
    • Einbau von hydraulischen Schwingungsdämpfern
    • Reifen müssen jünger als 6 Jahre und mit Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) gekennzeichnet sein
  • Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers = Leergewicht des Zugfahrzeuges x 1,2

Ausstellung einer 100 km/h – Regelung bei Humbaur
Erfolgt der Anhänger-Kauf mit der 100 km/h – Regelung direkt bei Humbaur wird die Radstoßdämpfung von Humbaur eingebaut und die notwendige 100 km/h –Bescheinigung automatisch mitgegeben.

Nachträgliche Zulassung für 100 km/h-Regelung
Bei nachträglicher Zulassung der 100 km/h – Regelung müssen folgende verwaltungstechnische Abläufe eingehalten werden:

  • Ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur muss den Einbau prüfen und bestätigen.
  • Der Kunde muss mit dieser Bescheinigung und den Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle und dies eintragen lassen.
  • Die dort erhaltene 100 km/h Plakette muss am Anhänger sichtbar angebracht werden.