Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

für die Anmietung von Anhänger auf der Plattform „Humbaur Rent 24/7“

Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter für auf der Plattform „Humbaur Rent 24/7“ abgeschlossene Mietverträge für Anhänger der Marke Humbaur.

1.    Vertragsschluss

Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der auf der Plattform mit einem Benutzerkonto registrierte Mieter nach der Auswahl eines vom Vermieter angebotenen Fahrzeuges auf die Schaltfläche „Jetzt buchen“ drückt. 

2.    Mietpreis und Rechnung

Die Preise sind Endpreise und beinhalten bereits die landesspezifische gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die Vermittlungsprovision. Der Mietpreis wird mit Abschluss des Mietvertrages fällig.
Eine automatische Rechnungsstellung erfolgt nicht. Wenn eine Rechnung benötigt wird, so muss der Mieter auf der App die Schaltfläche „Ich benötige eine Rechnung“ betätigen. Innerhalb von 7 Tagen wird eine Rechnung des Vermieters auf der Plattform zum Download zur Verfügung gestellt. Die Rechnung ist zugegangen, wenn sie vom Mieter abgerufen worden ist. Der Mieter ist verpflichtet in angemessenen Zeiträumen Abrufe der bereitgestellten Rechnungen vorzunehmen.
Rückerstattungen bei verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger Fahrzeugrückgabe erfolgen nicht.

3.    Bezahlung

Die Bezahlung wird nicht direkt zwischen Mieter und Vermieter abgewickelt, sondern über „Humbaur Rent 24/7“ zu den dort geltenden Geschäftsbedingungen.

4.    Bereitstellung des Fahrzeuges

Das angemietete Fahrzeug steht grundsätzlich am ausgewählten Standort zur Abholung bereit. Eine Abweichung des Standorts bis etwa 100 m ist möglich. Das Fahrzeug kann mit der „Humbaur Rent 24/7 App“ frühestens 10 Minuten vor Beginn der vereinbarten Mietzeit lokalisiert werden.
Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr. 

5.    Pflichten des Mieters zu Beginn der Mietzeit

5.1.    Der Mieter muss zu Beginn der Mietzeit mittels der „Humbaur Rent 24/7App“ Bilder vom Fahrzeug machen. Dies dient seinem eigenen Schutz vor Schadensersatzforderungen falls das Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit beschädigt worden ist.
5.2.    Der Mieter muss vor Fahrtantritt das Fahrzeug auf seinen Zustand im Allgemeinen prüfen, insbesondere die: 
-    Beleuchtung
-    Fahrzeugtüren und -klappen 
-    Reifen und Felgen
-    Stützen und Stützräder 
-    Verzurrösen 
-    Planen
-    Spiegel
5.3.    Stellt der Mieter Schäden fest, muss er diese umgehend über die „Humbaur Rent 24/7 App“ melden.
5.4.    Der Mieter muss vor Fahrtantritt die zu transportierende Ladung ausreichend und mit geeignetem Material sichern. Bei der Verladung sind vorhandene Verzurrösen zu nutzen.
5.5.    Überstehende Ladung ist zu kennzeichnen. 
5.6.    Folgende Güter sind vom Transport ausgeschlossen:
-    Giftige Stoffe oder Chemikalien
-    Alle Arten von Kraftstoff und Heizstoff
-    Alle leicht brennbaren Flüssigkeiten
-    Alle Stoffe, die nach der Straßenverkehrsordnung als Gefahrengut deklariert werden müssen,
-    Restmüll oder andere geruchsintensive, nicht wasser- und geruchsdicht verpackte Abfälle,
-    Sondermüll
-    asbesthaltige Abfälle
-    lebende Tiere (außer in geeigneten Tiertransportern)
-    alle Arten von unverpackten organischen Stoffen oder Erzeugnissen aus diesen Mit Ausnahme von Grünschnitt aus Gartenanlagen
5.7.    Zulässiges Ladegut ist zu verpacken. 

6.    Pflichten des Mieters während der Mietzeit

6.1.    Der Mieter muss mit den Schließgeräten sorgfältig umgehen und diese während der Fahrt sicher und vor Umherfliegen geschützt verstauen. Kommt es zur Beschädigung oder zum Verlust des Schließgerätes trägt der Mieter die Kosten in Höhe von 500,- € für ein neues Schließgerät zuzüglich 50,- € Einrichtungspauschale.
6.2.    Verlässt der Mieter das Fahrzeug, muss er es ordnungsgemäß parken, sichern und verschließen.
6.3.    Wird das Fahrzeug gestohlen, muss dies unverzüglich über die „Humbaur Rent 24/7 App“ mitgeteilt werden.
6.4.    Verursacht der Mieter während der Mietzeit einen Schaden am Fahrzeug oder entsteht ohne sein Zutun während der Mietzeit ein Schaden am Fahrzeug, muss er den Schaden umgehend über die App melden.
6.5.    Der Mieter ist zur Einhaltung der Straßenverkehrsregeln verpflichtet. Die Fahrzeuge sind auf Höchstgeschwindigkeiten begrenzt. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 10 km/h warnt die App den Mieter wegen der Überschreitung. Bei Ordnungswidrigkeiten muss der Mieter eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- € zahlen.
6.6.    Verwarnungs- und Bußgelder wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsregeln muss der Mieter zahlen .
6.7.    Der Mieter hat bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Mautgebühr zu sorgen. Der Mieter stellt den Vermieter von diesen Kosten frei. 
6.8.    In der App ist während der Mietzeit ein digitaler Fahrzeugschein hinterlegt und einsehbar. Dieser genügt nicht den Regeln der StVO, die das Mitführen eines Fahrzeugscheins (nunmehr: Zulassungsbescheinigung Teil 1) in Papierform vorschreibt. In der Regel akzeptiert die Polizei bei einer Kontrolle aus Kulanz  den digitalen Fahrzeugschein. In anderen Fällen wird aber ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10,- € fällig. Dieses Verwarnungsgeld muss der Mieter zahlen. 
6.9.    Kommt es zum Unfall muss der Mieter das unverzüglich über die hinterlegte Notfallnummer mitteilen und den Schadensumfang am Fahrzeug mittels App erfassen. Muss das Fahrzeug abgeschleppt werden, trägt der Mieter die Kosten. Kommt bei dem Unfall ein Dritter zu Schaden, muss der Mieter die örtliche Polizei informieren. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkende Ereignis. 
6.10.    Der Mieter ist verpflichtet auch während der Mietzeit das Fahrzeug auf Weisung des Vermieters zurückzugeben, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht. Triftige Gründe sind insbesondere
-    die Durchführung von Inspektions-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten
-    Herstellerrückruf
-    Erreichen eines bestimmten Kilometerstandes oder einer bestimmten Haltedauer.
In diesem Fall erhält der Mieter für die restliche Mietdauer ein angemessenes Ersatzfahrzeug vom Vermieter. 

7.    Pflichten des Mieters bei Beendigung der Mietzeit

7.1.    War eine Verpackung des Ladegutes nicht möglich, muss das Fahrzeug nach dem Transport gründlich gereinigt werden. Wird das Fahrzeug verschmutzt abgegeben, werden die Reinigungskosten in Rechnung gestellt, mindestens eine Pauschale in Höhe von 60,- €.
7.2.    Bei Beendigung stellt der Mieter das Fahrzeug vereinbarungsgemäß ab, verschließt es und betätigt auf der App die Schaltfläche „Miete beendet“. Wird die Schaltfläche nicht bedient, wird für jede angefangene Stunde ein Schadensersatz in Höhe des gewöhnlichen Mietpreises pro gemieteter Stunde fällig. Dieser wird dann über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen.  Ist die Beendigung aus technischen Gründen nicht möglich, muss der Mieter sich per email direkt an den Vermieter wenden. Dieser kann dann die Miete beenden. Liegt nachweislich ein technisches Problem an der Plattform oder einem der Subsysteme vor, und konnte die Miete deswegen nicht ordnungsgemäß beendet werden, fallen für den Mieter keine weiteren Mietkosten an. Die Beweislast für die Servicebeeinträchtigung liegt beim Mieter.
7.3.    Der Mieter muss bei Beendigung der Mietzeit mittels der App erneut Bilder vom Fahrzeug machen. Dies dient seinem eigenen Schutz vor Schadensersatzforderungen falls das Fahrzeug vom nächsten Mieter beschädigt vorgefunden wird.
7.4.    Wurde das Fahrzeug vertragswidrig abgestellt, so dass der Vermieter eine Neuplatzierung des Fahrzeuges vornehmen muss, wird eine Gebühr in Höhe von 120,- € in Rechnung gestellt.
Das Abstellen des Fahrzeuges ist in folgenden Bereichen nicht gestattet:
-    alle Verbotszonen nach der Straßenverkehrsordnung
-    unbewachte Industriegebiete
-    außerhalb geschlossener Ortschaften
-    in Bereichen, in denen angenommen werden kann, dass keine Mobilfunkversorgung besteht 

8.    Übersicht über gesonderte Kosten 

Neuplazierung eins Fahrzeuges wegen Parkens außerhalb erlaubter Bereiche: 120,- €
Verlust oder Beschädigung eines Schließsystems: 500,- € zzgl 50,-€ Einrichtungspauschale
Reinigung wegen Verschmutzung: Je nach Aufwand, mindestens 60,- €
Abriss der Bordelektronik: 95,- € Kabelsatz zzgl Installationskosten je nach Aufwand, mindestens 85,- €
Selbstbeteiligung bei Schäden am Fahrzeug, Diebstahl oder bei Schäden Dritter, sofern keine zusätzliche Versicherung der Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde: 100,- € Pauschale je Schaden, bei Anhängern maximal 500,- € Selbstbeteiligung (Teil/Haftpflichtschäden)
Feststellung von Schäden bei Überladung durch Mieter: Bei Fahrzeugersatz: Marktpreis des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Beschädigung zzgl Kostenpausschale 500,- € 

9.    Rücktritt

Der Mieter kann bis 4 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit über das Betätigen der Schaltfläche „Buchung löschen“ vom Mietvertrag zurücktreten. Ausschlaggebend sind das Ausstellungsdatum und der Zeitstempel des zugestellten digitalen Schlüssels. Eine bereits erfolgte Zahlung wird zurückerstattet.
Eine kurzfristigere Kündigungsmöglichkeit als 4 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit besteht bei einer Tages- oder Mehrtagesmiete nicht. 
Stellt der Mieter bei Beginn der Mietzeit fest, dass das Fahrzeug nicht fahrtüchtig ist, oder tritt erst während der Mietzeit ein Mangel am Fahrzeug auf, der die ordnungsgemäße Weiternutzung des Fahrzeugs verhindert, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Eine bereits erfolgte Zahlung wird zurückerstattet.

10.    Tracking

Das Fahrzeug ist dauerhaft mit dem Mobilfunknetz verbunden und schickt kontinuierlich Nachrichten an die Systemplattform. Die Daten sind nicht fahrerbezogen, sondern fahrzeugbezogen. Es geht um systemrelevante Daten wie Reifendruck, Betriebsstunden, Ladegewicht, Geschwindigkeit. Dies ist nötig um in Ausnahmefällen wie Diebstahl oder Verspätungen eine Lokalisierung des Fahrzeuges vornehmen zu können. Außerdem können so unsachgemäßer Gebrauch und vorschneller Verschleiß festgestellt werden. Erfolgt eine Alarmmeldung in der App, die den Mieter auf einen kritischen Beladungszustand hinweist, muss der Mieter die Fahrt bei der nächsten Möglichkeit unterbrechen und die Ladung auf dem Fahrzeug reduzieren. 
Die Daten werden nur an die Plattform gesendet, nicht an den Vermieter. Nur in Sonderfällen mit besonderem Interesse erhält der Vermieter diese Daten. Der Mieter wird dann hierüber informiert.

11.    Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Humbaur GmbH. Diese sind einsehbar unter http://humbaur.com unter „Datenschutz“.  Die Aufbewahrungsfristen nach DSGVO und BDSG sowie die Regeln zur Auftragsdatenverarbeitung beziehungsweise dem europäischen GDPR werden eingehalten.
Bei Kopplung von Mobilfunk- oder anderen Geräten mit dem Fahrzeug können Daten von diesen Geräten gegebenenfalls im Fahrzeug gespeichert werden. Sofern der Mieter wünscht, dass diese Daten nach der Rückgabe nicht mehr im Fahrzeug gespeichert sind, hat er vor der Rückgabe des Fahrzeuges für eine Löschung Sorge zu tragen. Eine Löschung kann durch Zurücksetzung der Navigations- und Kommunikationssysteme des Fahrzeugs auf die Werkseinstellungen erfolgen. 

12.    Haftung des Mieters

12.1.    Der Mieter ist für sein Ladegut immer selbst verantwortlich. Das gilt auch, wenn eine Beschädigung am Fahrzeug zu einer Beschädigung des Ladegutes führt, sofern den Vermieter kein grobes Verschulden oder Vorsatz trifft. 
12.2.    Überlässt der Mieter das Fahrzeug einem unberechtigten Dritten, ist der Mieter dem Vermieter gegenüber für jeden Schaden haftbar, den der unberechtigte Dritte verursacht.
12.3.    Der Mieter trägt die Haftung für persönliche Gegenstände, die er nach Beendigung der Mieter im Fahrzeug lässt. 
12.4.    Der Mieter trägt die Haftung für jede Änderung, die er am Fahrzeug vornimmt.
12.5.    Bei selbstverursachten Schäden am Fahrzeug haftet der Mieter wie folgt: 
-    bei Fahrzeugen mit Vollkaskoversicherung: im Rahmen der vertraglich festgelegten Selbstbeteiligung zzgl. Kostenpauschale
-    bei Fahrzeugen mit Teilkaskoversicherung: mit Selbstbeteiligung zzgl. Kostenpauschale
-    bei Fahrzeugen nur mit Haftpflichtversicherung: unbeschränkt
Schäden durch Vandalismus, Diebstahl oder Tierkollision gelten dabei als selbstverursachte Schäden.
12.6.    Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Zuwiderhandlung gegen seine Vertragspflichten entstehen. Zeigen die beim Tracking übermittelten Daten ein grobes Fehlverhalten des Mieters, das im Schadensfall mit dem Schadensbild übereinstimmt, haftet der Mieter für den Schaden. 
12.7.    Der Mieter haftet für Schäden, die durch die verspätete Rückgabe des Fahrzeuges entstehen, außer es liegt nachweislich ein technischer Fehler an der Plattform oder einem der Subsysteme vor, der die ordnungsgemäße Beendigung der Miete über die App verhindert.
12.8.    Dem Mieter steht es frei sich bei Abschluss des Mietvertrages freiwillig höher zu versichern. 
12.9.    Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße vom Vermieter erheben. Das gilt nicht für eine Verwarnung wegen Nichtmitführens eines Fahrzeugscheines in Papierform.
12.10.    Der Mieter ist bei Haftpflichtschäden nicht berechtigt ohne vorherige Zustimmung des Vermieters Ansprüche von Dritten ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen.

13.    Haftung des Vermieters 

13.1.    Der Vermieter haftet nicht für die Dienstleistungen der Humbaur Rent 24/7 Plattform, deren Subservices wie Bezahldienst, Ortungsdienst und Kommunikationsdienst, wenn diese nicht zur Verfügung stehen.
13.2.    Der Vermieter haftet nicht für die Nichtbereitstellung von angemieteten Fahrzeugen in Fällen höherer Gewalt. 
13.3.    Der Vermieter haftet beschränkt auf die Fälle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.4.    Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sachen des Mieters, die bei Rückgabe im Fahrzeug zurückbleiben. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen.

14.    Schlussbestimmungen

Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur außergerichtlichen online-Streitbeilegung von verbrauchrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. Der Vermieter wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. 
Gerichtsstand ist, sofern der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Augsburg.
Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit der Vermieter im Rahmen des Vertragsschlusses dem Mieter diese AGB oder sonstige Vertragsbedingungen in einer anderen Sprache zur Verfügung stellt, handelt es sich dabei nur um eine unverbindliche Übersetzung. Im Fall von Abweichungen, Unklarheiten und Wiedersprüchen zwischen der deutschen Version und anderen Versionen von AGB und sonstigen Vertragsbedingungen, gilt die deutsche Version stets vorrangig vor etwaigen Übersetzungen.
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.