Was Sie bei der Anhängerzulassung beachten müssen

Bringen Sie diese Dokumente mit zur Zulassungsstelle:

  • Zulassungsbestätigung Teil 2 (früher: Fahrzeugbrief)
  • Datenbestätigung oder COC
  • Versicherungsbestätigung
  • Optional: Sie können Ihren Anhänger für 100 km/h zulassen, wenn das in der Datenbestätigung oder in den COC-Papieren so vermerkt ist. Bei nachträglich und nicht vom Hersteller eingebauten Radstoßdämpfern muss zuerst der TÜV Ihren gebremsten Anhänger abnehmen.

Bei der Zulassungsstelle erhalten Sie zusätzlich die Zulassungsbestätigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein). Ihr Fahrzeug ist nun offiziell für den Straßenverkehr zugelassen.

Wichtig zu wissen
Die 100 km/h-Plakette der Zulassungsstelle muss permanent sichtbar hinten am Anhänger angebracht sein.